Zustandsgutachten

Wenn ein Fahrzeug übergeben wird, stellt sich die Frage nach seinem Zustand. So sind Leasingrücknahmegutachten schon seit vielen Jahren fester Bestandteil des Rückgabeprozesses.

Durch den Trend "Nutzen statt Besitzen" erhöht sich der Bedarf weiter. Denn auch bei Fahrzeugabonnements oder Langzeitmieten ist es sinnvoll, den Übergabezustand durch einen FSP-Sachverständigen feststellen und dokumentieren zu lassen.

Das betrifft mittlerweile nicht mehr nur den PKW sondern gilt auch für viele andere Fahrzeugarten bis hin zum Fahrrad.

Sprechen Sie uns bei Kfz-Sachverständigenbüro Arne Pesch in 41334 Nettetal gerne an welches Gutachten Sie benötigen.

Diese Leistung kann für die folgenden Fahrzeugtypen erbracht werden

Als Personenkraftwagen (PKW) bezeichnet man ein mehrspuriges, mindestens zweiachsiges Fahrzeug mit eigenem Antrieb, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist und in erster Linie der Beförderung von Personen dient. PKW dürfen inklusive Fahrer bis zu neun Personen befördern, jedoch maximal so viele, wie es Sicherheitsgurte im Fahrzeug gibt.

Ein Lastkraftwagen (LKW) ist ein Nutzfahrzeug zur Beförderung von Gütern. Wird ein LKW mit Anhänger betrieben, nennt man das Gespann Lastzug. Bei einer Zugmaschine (in der Regel ein kurzer LKW) mit einem Auflieger bezeichnet man das Gespann als Sattelzug. LKW haben in der Regel ein Gewicht von mehr als 2,8 Tonnen.

Im deutschen Sprachgebrauch bezeichnet der Scheinanglizismus "Oldtimer" ein Kraftfahrzeug mit einem Alter von mindestens 30 Jahren. Das schließt alle Fahrzeuggattungen (PKW, LKW, Traktoren, Motorräder, etc.) ein.

Oldtimer sind oft Sammlerstücke, die nur zu besonderen Anlässen bewegt werden. Zur Förderung der Erhaltung dieses historischen Kulturguts besteht die Möglichkeit, mit einer Untersuchung nach §23 StVZO ein H-Kennzeichen zu erlangen, mit dem ein geringer pauschalierter Kfz-Steuersatz fällig wird.

Als Wohnmobile bezeichnet man eine Fahrzeug mit eigenem Antrieb, in dem sich eine Wohneinrichtung befindet.

Caravan beziehungsweise Wohnwagen werde als Anhänger mit eigener Wohneinrichtung bezeichnet, die jedoch keinen eigenen Antrieb besitzen.

Ein Kraftrad ist ein einspuriges Kraftfahrzeug mit zwei Rädern und eigenem Antrieb.